Innovationsklausel, updateklausel: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Innovationsklausel, updateklausel<br />
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten  Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und  auch nicht für alle Tarifangebote.
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten  Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und  auch nicht für alle Tarifangebote.


  Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
  Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]<br />


Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel
Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]]
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü