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Eine '''Unterversicherung''' in der Sachversicherung liegt dann vor, '''wenn zum Schadenzeitpunkt die Versicherungssumme niedriger ist, als der Versicherungswert.''' Dies ist in § 75 VVG geregelt. "Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.“ | Eine '''Unterversicherung''' in der Sachversicherung liegt dann vor, '''wenn zum Schadenzeitpunkt die Versicherungssumme niedriger ist, als der Versicherungswert.''' Dies ist in § 75 VVG geregelt. "Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.“ |