Einkünfte steuerfrei: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Februar 2018, 07:42 Uhr
- Einkünfte steuerfrei mit Progressionsvorbehalt
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Schlechtwettergeld
- Konkursausfallgeld
- Mutterschaftsgeld
- Leistungen zur Fortbildung der Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden
- Ebenso Leistungen zum Meister-Bafög
- Einkünfte steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt
- Kindergeld
- Erziehungsgeld
- Stipendien
- aus der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegelder
- Bar- und Sachleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
👁 Siehe auch: Progressionsvorbehalt
Schlagwort: Steuer, Steuern, Progression
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