Progressionsvorbehalt
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlast. Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen. Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast. Steuerfreie Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz benannt.
Siehe auch:
Einkünfte steuerfrei
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Steuer, Steuern, Progression
-.-.-.-