Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. | Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. <br /> | ||
Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich. | |||
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Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br /> | Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br /> | ||
Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung, Einklage eines Erbpflichtteils<br /> | Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung, Einklage eines Erbpflichtteils<br /> | ||
Version vom 11. November 2020, 12:06 Uhr
Nach den Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
Auf den Gebieten des Familien- wie auch des Erbrechts werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet.
⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.
Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung, Einklage eines Erbpflichtteils
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