Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz
Beratungsrechtsschutz: Nach den Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
Auf den Gebieten des Familien- wie auch des Erbrechts werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. Die Erstattungssummen sind oftmals begrenzt.
⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.
Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Beispiel Erbrecht: Testamentsanfechtung, Pflichtanteilseinklage, Erbschaftsannahme wie auch Erbschaftsausschlagung.
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