Krankenversicherung gesetzliche, Bundeszuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. Januar 2021, 07:24 Uhr

Ab 2005 wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz ein Bundeszuschuss für die GKV, den Gesundheitsfonds, aus den allg. Steuermitteln eingeführt. Dieses wurde dann durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz abgelöst. In den Jahren 2004 bis 2019 flossen Insgesamt 155,9 Milliarden € in den Gesundheitsfonds.


Bundeszuschuss in den Jahren 2004 bis 2019

Jahr Bundeszuschuss Anmerkung
2020 14,5 Milliarden €
2019 14,5 Milliarden €
2018 14,5 Milliarden €
2017 + 1,5 Milliarden € zusätzlich Wahljahr !
2017 14,5 Milliarden €
2016 14,0 Milliarden €
2015 11,5 Milliarden €
2014 10,5 Milliarden € Haushaltsgesetz 2014
2013 11,5 Milliarden € Haushaltskonsolidierung
2012 10,4 Milliarden €
2011 13,3 Milliarden €
2010 15,7 Milliarden €
2009 7,2 Milliarden €
2008 2,5 Milliarden €
2007 2,5 Milliarden €
2006 4,2 Milliarden €
2005 2,5 Milliarden €
2004 1,0 Milliarden €
⚠️ Die GKV ist nicht in der Lage aus eigenem Beitragsaufkommen die erforderlichen Leistungen zu erbringen. Der GKV-Beitrag müsste viel höher ausfallen. So beteiligt sich der privat Versicherte, so ganz nebenbei mit seinem Steueranteil, seit über einem Jahrzehnt, an den Kosten der GKV ohne hiervon eine Gegenleistung zu erhalten. Über 3 Milliarden € sind dies im laufenden Jahr.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Gesundheitsfonds
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2020
Schlagwort: Bundeszuschuss, Gesundheitsfonds, GKV Modernisierungsgesetz, GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz




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