Krankenversicherung gesetzliche, Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds wurde im Jahr 2009 eingeführt. Für alle gesetzliche Krankenkassen gilt seither ein gleicher einheitlicher Beitragssatz der "allgemeine Beitragssatz". Die eingenommenen Beiträge werden dem Gesundheitsfonds zugeführt. Hinzu kommt noch der Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Aus dem Gesundheitsfonds werden die einzelnen Krankenkassen bedient.
Die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung wird vierteljährlich im vorläufigen Finanzergebnis und einmal jährlich im endgültigen Jahresrechnungsergebnis erfasst. Diese aktuellen Finanzergebnisse werden durch entsprechende Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht.
Aufgrund der Finanzergebnisse erhalten die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale je Versicherten zur Deckung der standardisierten Leistungsausgaben. Zusätzlich zur Grundpauschale werden entsprechende Zuschläge bzw. Abschläge vorgenommen, die das Alter, das Geschlecht sowie die Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Folglich erhalten Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten entsprechend mehr finanzielle Mittel.
Somit wird sichergestellt, dass die Krankenkassen mit vielen chronisch kranken Mitgliedern keinem Wettbewerbsnachteil unterliegen. Hierfür wurde der sog. Risikostrukturausgleich geschafffen.
Jeder Krankenkasse ist es möglich einen individuellen und einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Krankenkasse. Für die Kassenmitglieder besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Einführung und Erhöhung des Zusatzbeitrages. Aufgrund der Wettbewerbssituation unter den Krankenkassen sind diese bestrebt den Zusatzbeitrag so gering als notwendig zu veranschlagen.
Die wichtigste Aufgabe des gesetzlichen Krankenversicherungssystems ist die Gesundheit aller Versicherten zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen. Dabei muss jedem Versicherten der gleiche Leistungsanspruch und Versicherungsanspruch gewährt werden. Die gesetzliche Regelung ist in § 12 Abs. 1 SGB V hinterlegt.
- Verteilung der Beitragsgelder durch Gesundheitsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen Einkommen der Arbeitnehmer und entsprechend unterschiedlichen Beitragszahlungen an die gesetzliche Krankenversicherung wurde der Gesundheitsfonds geschaffen. Hintergrund ist, dass der Versicherungsanspruch und Leistungsanspruch aller Versicherten gleich ist. Der Gesundheitsfonds – eingeführt im Januar 2009 – soll mehr Gerechtigkeit bei den gesetzlichen Krankenkassen bei der Beitragsverteilung ermöglichen. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurde für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz geschaffen. Die Beiträge der Versicherten fließen nunmehr vom Arbeitgeber des Versicherten direkt in den Gesundheitsfonds, der die Gelder an die Krankenkassen verteilt.
- Vorgehensweise des Gesundheitsfonds
Die Verwaltung des Gesundheitsfonds wird durch das Bundesversicherungsamt mit Sitz in Bonn verwaltet. Alle Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen werden hierbei verwaltet und entsprechend verteilt. Somit wird gewährleistet, dass ein einheitlicher Pauschalbetrag für jeden Versicherten jeder Krankenkasse inkl. Ab- und Zuschlägen erhält. Die Ab- und Zuschläge richten sich nach folgenden Kriterien der Versicherten:
- Alter
- Geschlecht
- Krankheiten
Aufgrund dieses Verteilssystems erhalten nun auch Krankenkassen mit vielen alten und kranken Versicherten entsprechend mehr Gelder um alle gesundheitlichen Maßnahmen gewähren zu können. Die Umverteilung berücksichtigt kostenintensive chronische und schwerwiegende Erkrankungen der Versicherten zwischen 50 und 80 Prozent. So bleiben auch Krankenkassen wettbewerbsfähig, die einen hohen Anteil an alten und kranken Versicherten haben. Das Solidarprinzip wird somit durch den Gesundheitsfonds sichergestellt.
- Zusatzbeitrag bei nicht ausreichenden Geldern aus dem Gesundheitsfonds
Reichen die zugewiesenen Gelder aus dem Gesundheitsfonds einer oder mehrerer Krankenkassen nicht aus, so müssen diese im folgenden Jahr einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Die Obergrenze für diesen Beitrag beträgt 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten. Durch diese Obergrenze werden sozial Schwache vor einer finanziellen Überforderung geschützt. Festgelegt wurde ein maximaler monatlicher Beitrag von 8 Euro, unabhängig von einer Einkommensprüfung der Versicherten.
- Transparenz des Gesundheitssystems aufgrund des Gesundheitsfonds
Kernstück der Gesundheitsreform bildet der Gesundheitsfonds. Nach Meinung von Experten wird das Gesundheitssystem gerechter, transparenter und wettbewerbsorientierter. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde durch den Gesundheitsfonds neu geregelt. Hierzu zählt, dass nicht mehr die Krankenkassen allein eine Beitragserhöhung beschließen können, sondern die Bundesregierung und ein von ihr einberufener Schätzerkreis haben volles Mitspracherecht und Entscheidungsrecht.
Siehe auch:
Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz
Krankenversicherung gesetzliche, Bundeszuschuss
Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag
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