Mehrfachversicherung / Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.<br /> | Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.<br /> | ||
* '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung | * '''Unterscheidung''' zur Mit- und Nebenversicherung |
Version vom 14. Februar 2021, 09:31 Uhr
XXX
- Zahlung im Schadenfall
Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung beider Versicherer ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. Die Versicherer handeln ihre Leistungsqouten untereinander aus.
- Eheschließung
Diese Versicherungen können zusammenlegt oder als Partnertarif weitergeführt werden.
- Hausratversicherung,
- Haftpflichtversicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Auslandskrankenversicherung,
- Kfz-Versicherung.
- Vermögensvorteil durch betrügerische Absicht
Wenn der Versicherungsnehmer, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil herbeizuführen beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.
- Unterscheidung zur Mit- und Nebenversicherung
Zu unterscheiden ist die Mehrfachversicherung von der Mitversicherung und der Nebenversicherung.
Schlagwort:
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-