Obhutsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein.
 
Schäden an Fremdeigentum (bewegliche Sachen) bezeichnet man als Obhutsschäden. Hierbei handelte sich um Mietgegenstände, Pachtgegenstände, Leasinggegenstände und Leihgegenstände.




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Schlagwort: Obhutsschäden, Verwahrungsschaden, Verwahrungsschäden<br />
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Aktuelle Version vom 23. März 2021, 07:23 Uhr


Schäden an Fremdeigentum (bewegliche Sachen) bezeichnet man als Obhutsschäden. Hierbei handelte sich um Mietgegenstände, Pachtgegenstände, Leasinggegenstände und Leihgegenstände.


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