Obhutsschaden
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Schäden an Fremdeigentum (bewegliche Sachen) bezeichnet man als Obhutsschäden. Hierbei handelte sich um Mietgegenstände, Pachtgegenstände, Leasinggegenstände und Leihgegenstände.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Obhutsschäden, Verwahrungsschaden, Verwahrungsschäden
-.-.-.-