Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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==Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall==
Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.
'''Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall'''


'''§ 100 VVG''', hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.
Einige Beispiele:<br />


Beispiele:
- Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis<br />
Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis
- Architektenhaftpflicht: Planungsfehler<br />
Architektenhaftpflicht: Planungsfehler
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes<br />
Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens<br />
Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens
- Cyberriskversicherung: von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich<br />


Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.


Siehe auch: Obliegenheitsverletzung
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen  des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt. <br />


Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung
 
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'''Siehe auch:'''<br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]<br />
 
 
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Schlagwort: Versicherungsfall, Definition Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung<br />
 
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Aktuelle Version vom 25. April 2021, 07:20 Uhr

Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.

Einige Beispiele:

- Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis
- Architektenhaftpflicht: Planungsfehler
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens
- Cyberriskversicherung: von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich


Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.


Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


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