Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.

Einige Beispiele:

- Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis
- Architektenhaftpflicht: Planungsfehler
- Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes
- Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens
- Cyberriskversicherung: von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich


Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.


Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Versicherungsfall, Definition Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung

-.-.-.-