Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br /> | :- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br /> | ||
- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br /> | :- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br /> | ||
- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br /> | :- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br /> | ||
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br /> | :- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br /> | ||
- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen<br /> | :- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen<br /> | ||
- Künstler und Publizisten<br /> | :- Künstler und Publizisten<br /> | ||
- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br /> | :- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br /> | ||
Version vom 10. August 2021, 07:25 Uhr
Bei der Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist.
Hierbei wird in staatliche und privatrechtliche Versicherungssysteme unterschieden.
Als Beispiel steht die Kfz-Haftpflichtversicherung (privat) sowie die Sozialversicherung (gesetzlich) mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.
Pflichtversicherungen, staatlich
- Krankenversicherung geregelt nach § 5 SGB V Versicherungspflicht
- - Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.
- - Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:
- - Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten
- - Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III
- - Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen
- - Künstler und Publizisten
- - Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
- Pflichtversicherungen, privatrechtlich
- Krankenversicherung
Personengruppen der gesetzlichen Krankenversicherung
- KFZ Haftpflichtversicherung
- Motorradhaftpflichtversicherung
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Multikopterversicherung - Drohnenversicherung
- Bauhelferversicherung
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Transportversicherung
- Insolvenzversicherung
Die BaFin stellt eine ausführliche Information bereit: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_li_vu_vers_mit_avbpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Siehe auch:
Annahmezwang
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Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Versicherungspflicht, Hundepflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung
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