Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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:Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Für bestimmte Betriebe ist die Betriebshaftpflichtversicherung aber vorgeschrieben. Versicherungsschutz wird für Vermögens-, Sach- und Personenschäden geboten. | :Es besteht '''keine generelle''' Versicherungspflicht. Für bestimmte Betriebe ist die Betriebshaftpflichtversicherung aber vorgeschrieben. '''Versicherungsschutz wird für Vermögens-, Sach- und Personenschäden geboten'''. | ||
Version vom 6. September 2021, 09:23 Uhr
Bei der Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist.
Hierbei wird in staatliche und privatrechtliche Versicherungssysteme unterschieden.
Als Beispiel für die Pflichtversicherung, steht die Kfz-Haftpflichtversicherung (privat) sowie die Sozialversicherung (gesetzlich) mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und der Arbeitnehmer-Unfallversicherung.
Die BaFin stellt eine ausführliche Listung zu allen Pflichtversicherungen bereit: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_li_vu_vers_mit_avbpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4 |
Pflichtversicherungen, gesetzlich
- Krankenversicherung (GKV) nach § 5 SGB V besteht Krankenversicherungspflicht für
- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,
- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,
- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,
- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,
- Künstler und Publizisten,
- Personen ohne Krankenversicherung, die bei der gesetzlichen Kasse versichert waren oder dieser zuzuordnen sind.
- Rentenversicherung (DRV) nach SGB VI
- Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und noch einige weitere, können pflichtversichert sein. Auch Selbständige, die ähnlich wie Arbeitnehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, sind von der Pflichtversicherung betroffen. Der Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige auf Antrag möglich. Wird eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen oder die Selbständigkeit beendet ist die Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung möglich.
- Ausgenommen von der Pflichtversicherung sind:
- Beamte, Richter und Berufssoldaten,
- Handwerker, die rentenversichert sind,
- Landwirte nach § 1 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
- Altersrentner, die von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vollrente erhalten,
- Wehr- oder Zivildienstleistende, die rentenversichert sind,
- Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und bisher nicht rentenversichert waren.
- Arbeitslosenversicherung nach § 25 SGB III und für sonstige Versicherungspflichtige nach § 26 SGB III
- Zum versicherungspflichtigen Personenkreis zählen:
- Arbeitnehmer
- Beschäftigte die sich in der Berufsausbildung befinden,
- Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz in einer
- außerbetrieblichen Einrichtungen ausgebildet werden,
- Teilnehmer/rinnen dualer Studiengänge,
- Heimarbeiter,
- Seeleute,
- Wehrdienstleistende.
- nicht abschließend
- Pflegeversicherung nach SGB XI
- Jeder der einer Beschäftigung nachgeht benötigt die gesetzliche Pflegeversicherung. Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine Pflegekasse eingerichtet. Denn Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen.
- Unfallversicherung (GUV) nach SGBV XXX
- Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Der Betrieb muß bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Alle in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis sind über den Arbeitgeber versichert. Dieser zahlt auch die Beiträge.
- Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:
- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender,
- Zeugen, Schöffen,
- Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und
- Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildun,g
- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft
- arbeiten,
- häusliche Pflegepersonen,
- Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen,
- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr),
- Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).
- nicht abschließend
- - Quelle BMAS, Stand 1.2.2021
- Bauhelferversicherung - Unfallversicherung nach SGBV VII
- Die Bauhelferversicherung deckt das Unfallrisiko von Freunden wie auch Verwandten (keine gewerbliche Tätigkeit) die bei der Hilfe auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Berufsgenossenschaften sind die Versicherungsträger.
⚠️ Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
Ergänzend, da die gesetzliche Bauhelferversicherung nur geringen Schutz bietet und das Risiko auf Baustellen sehr hoch ist, ist der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung, mit moderaten Beiträgen, ratsam. ► Hier geht es direkt zur privaten Bauhelferversicherung https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung |
Pflichtversicherungen, privatrechtlich
- Private Krankenversicherung nach SGB V
- Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung in Betracht::
- Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung,
- Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung,
- oder als Mitglied in der privaten Krankenversicherung.
- Private Pflegeversicherung nach SGB ??
- Wie auch bei der privaten Krankenversicherung: Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung zu haben. Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommt hier die gesetzliche wie auch die private Pflegeversicherung in Betracht::
- Pflichtversichert in der gesetzlichen Pflegeversicherung,
- Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung
- oder als Mitglied in der privaten Pflegeversicherung.
- KFZ Haftpflichtversicherung nach Pflichtversicherungsgestz für Kraftfahrzeuge (PflVG)
- Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. In den EU-Staaten ist das KFZ-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich, jedoch sind die Höchstentschädigungssummen sehr unterschiedlich. Zum Ersatz des Schadens ist im Regelfall der Fahrer verpflichtet. Abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden die Schadensersatzpflicht greift, gilt in der KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Grundsatz nicht. Auch ohne eigenes Verschulden haftet nicht nur der Fahrer sondern auch der Halter des Fahrzeuges.
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Die Hundehalterhaftpflichtversicherung, als Pflichtversicherung, ist ⚠️ von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Bundesland Bestimmungen Baden-Württemberg keine Pflicht für alle Hunderassen Bayern keine Pflicht für alle Hunderassen Berlin keine Pflicht für alle Hunderassen Brandenburg American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire, Bullterrier und Kreuzungen, sowie weitere 14 Hunderassen Bremen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen Hamburg Pflicht für alle Hunderassen Hessen Pitbull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Rottweiler, Kaukasischer Owtscharka Mecklenburg-Vorpommern Pflicht für alle Hunderassen Niedersachsen Pflicht für alle Hunderassen Nordrhein-Westfalen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie Große Hunde Rheinland-Pfalz American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Tettier und Kreuzungen Saarland American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier Sachsen-Anhalt Pflicht für alle Hunderassen Schleswig-Holstein Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen Thüringen Pflicht für alle Hunderassen
- Sportschützen / Waffen - Haftpflichtversicherung
- Bei Beantragung eines Waffenscheins muß der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
- Armbrust / Bogenschießen - Haftpflichtversicherung
- Nach dem deutschen Waffengesetztes sind Armbrüste den Schusswaffen gleichgestellt. Hier besteht Versicherungspflicht.
- Der Bogen gilt als Sportausrüstung und fällt nicht unter das Waffengesetz, es besteht keine Versicherungspflicht.
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Nur bei Nachweis ist die Beantragung eines Jagdscheins möglich. Kommen Personen durch die Schusswaffe zu Schaden, sind die Ansprüche der Geschädigten versichert.
- Berufshaftpflichtversicherung
- Es besteht keine generelle Versicherungspflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater, Piloten und viele weitere Freiberufler aber verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein. ⚠️ Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes.
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Es besteht keine generelle Versicherungspflicht. Für bestimmte Betriebe ist die Betriebshaftpflichtversicherung aber vorgeschrieben. Versicherungsschutz wird für Vermögens-, Sach- und Personenschäden geboten.
- Multikopterversicherung - Drohnenversicherung nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Die Drohnen/Multikopterversicherung ist eine Pflichtversicherung. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Dies betrifft private Besitzer wie auch Gewerbetreibende. Auf Grund der Größe wie auch des Gewichts bestehen keine Ausnahmen. ⚠️ In der Privathaftpflichtversicherung ist dieses Risiko nicht versichert.
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Transportversicherung
- Insolvenzversicherung
- Durch die Insolvenzversicherung schützt sich ein Unternehmen vor Regressforderungen, nachdem Insolvenz angemeldet wurde. Der Kunde erhält vom Versicherer die geforderten Zahlungen.
- Überwiegend iin Dienstleistungsunternehmen findet die Insolvenzversicherung Anwendung. In der Touristikbranche / Reisegewerbe muß der Reisunternehmer einen "Sicherungsschein" ausstellen.
- Für die betriebliche Altersversorgung ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist für die Zahlungs-Gewährleistung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu erfüllen.
- Für andere Unternehmen ist eine Insolvenzversicherung u.a. dann von Vorteil, wenn eine Restruktuierung der Firma in Betracht gezogen wird. Dann können offene Forderungen ausgeglichen werden.
Die vorangestellte Aufzählung ist nicht abschließend. Die BaFin stellt eine ausführliche Listung aller Pflichtversicherungen bereit: |
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