Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


Nach den  Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />
 
<big>'''Beratungsrechtsschutz'''</big>: Nach den  Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />


- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
Zeile 8: Zeile 9:
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />


Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. <br />
Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. Die Erstattungssummen sind oftmals begrenzt.<br />


⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.
⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.


Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br />
Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br />
Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils<br />
Beispiel Erbrecht: Testamentsanfechtung, Pflichtanteilseinklage, Erbschaftsannahme wie auch Erbschaftsausschlagung.<br />




  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung|Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                 [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  




Zeile 61: Zeile 62:




-.-.-.-
Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherungen, Privatrechtsschutz
 
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 1. März 2022, 11:32 Uhr


Beratungsrechtsschutz: Nach den Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.

- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Auf den Gebieten des Familien- wie auch des Erbrechts werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. Die Erstattungssummen sind oftmals begrenzt.

⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.

Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Beispiel Erbrecht: Testamentsanfechtung, Pflichtanteilseinklage, Erbschaftsannahme wie auch Erbschaftsausschlagung.


Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen                                  zur Hauptseite 


Bim pim v02.png





















Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherungen, Privatrechtsschutz