Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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<big>'''Der Versicherer darf, wie auch der Versicherungsnehmer, den Vertrag kündigen.'''</big>
 
 
*'''Ordentliche Kündigung:'''<br />
:In der Regel beträgt die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keiner der Vertragspartner kündigt. Möchte die Versicherung die Rechtsschutzversicherungen beenden, muss sie dir spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigen.
 
*'''Außerordentliche Kündigung''':<br />
:Versicherer dürfen einem Kunden mitten in der Vertragslaufzeit kündigen. Die Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres die Kosten zweier Streitigkeiten zu begleichen sind. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der zweiten Deckungszusage erfolgen.
 
*'''Fristlose Kündigung:'''<br />
:Wer die Beiträge für seine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer muss den Versicherten zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Außerdem muss die in der Mahnung genannte Frist verstrichen sein.
 
 
'''Siehe auch''' <br />
[[Firmenrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel]]  <br />
[[Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer]]  <br />
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2023, 08:50 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Der Versicherer darf, wie auch der Versicherungsnehmer, den Vertrag kündigen.


  • Ordentliche Kündigung:
In der Regel beträgt die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keiner der Vertragspartner kündigt. Möchte die Versicherung die Rechtsschutzversicherungen beenden, muss sie dir spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigen.
  • Außerordentliche Kündigung:
Versicherer dürfen einem Kunden mitten in der Vertragslaufzeit kündigen. Die Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres die Kosten zweier Streitigkeiten zu begleichen sind. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der zweiten Deckungszusage erfolgen.
  • Fristlose Kündigung:
Wer die Beiträge für seine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer muss den Versicherten zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Außerdem muss die in der Mahnung genannte Frist verstrichen sein.


Siehe auch
Firmenrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer


Alle Einträge zur Firmenrechtsschutzversicherung  anzeigen                             zur Hauptseite 



Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















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