Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer

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  • Ordentliche Kündigung
Die Firmenrchtsschutzversicherung kann. mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


  • Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadenfalls
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.

⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. dann doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.


  • Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung
Wenn der Beitrag ohne Leistungsverbesserung erhöht wird, dann kann der Rechtsschutz gekündigt werden. Der Rechtsschutz kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Nicht aber vor dem Termin der Beitragserhöhung..


  • Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos
Wird das Gewerbe, der Betrieb aufgegeben, besteht ein Kündigungsrecht.



Siehe auch
Firmenrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


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