Firmenrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
- Ordentliche Kündigung
- Die Firmenrchtsschutzversicherung kann. mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
- Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadenfalls
- Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.
⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. dann doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
- Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung
- Wenn der Beitrag ohne Leistungsverbesserung erhöht wird, dann kann der Rechtsschutz gekündigt werden. Der Rechtsschutz kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Nicht aber vor dem Termin der Beitragserhöhung..
- Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos
- Wird das Gewerbe, der Betrieb aufgegeben, besteht ein Kündigungsrecht.
Siehe auch
Firmenrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
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