Hausratversicherung, Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''So sind Wasserschäden versichert.'''<br /> | '''So sind Wasserschäden versichert.'''<br /> | ||
- Wasserschäden durch '''eigenes Leitungswasser''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung<br /> | - Wasserschäden durch '''eigenes Leitungswasser''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.<br /> | ||
- Wasserschäden durch '''fremdes Leitungswasser''' zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers<br /> | - Wasserschäden durch '''fremdes Leitungswasser''' zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers.<br /> | ||
- Wasserschäden durch '''Abwässer''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (Schaden in Haus o. Wohnung)<br /> | - Wasserschäden durch '''Abwässer''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (Schaden in Haus o. Wohnung).<br /> | ||
- Wasserschäden durch '''Hochwasser''' zahlt die Elementarversicherung<br /> | - Wasserschäden durch '''Hochwasser''' zahlt die Elementarversicherung.<br /> | ||
- Wasserschäden durch '''Rückstau''' zahlt die Elementarversicherung<br /> | - Wasserschäden durch '''Rückstau''' zahlt die Elementarversicherung.<br /> | ||
'''Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen''', können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden. | '''Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen''', können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden. | ||
Zeile 17: | Zeile 18: | ||
[[Informationssystem Hausratversicherung |Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{BimpimV02}}</center> | |||
Zeile 59: | Zeile 51: | ||
Zeile 66: | Zeile 56: | ||
Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Rohrbruchschaden, Überlauf, Rückstau, Leitungswasser, Leitungswasserschaden, Abwasser, Abwasserschaden | |||
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]] | [[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]] |
Aktuelle Version vom 5. Februar 2022, 06:29 Uhr
So sind Wasserschäden versichert.
- Wasserschäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.
- Wasserschäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers.
- Wasserschäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (Schaden in Haus o. Wohnung).
- Wasserschäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung.
- Wasserschäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung.
Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.
- Plansch- und Reinigungswasser,
- aufsteigendes Grundwasser,
- Rückstau der Kanalisation,
- Wasseraustritt aus einem Aquarium,
- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.
Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Rohrbruchschaden, Überlauf, Rückstau, Leitungswasser, Leitungswasserschaden, Abwasser, Abwasserschaden