Hausratversicherung, Wasserschaden

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


So sind Wasserschäden versichert.

- Wasserschäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.
- Wasserschäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers.
- Wasserschäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (Schaden in Haus o. Wohnung).
- Wasserschäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung.
- Wasserschäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung.

Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.

- Plansch- und Reinigungswasser,
- aufsteigendes Grundwasser,
- Rückstau der Kanalisation,
- Wasseraustritt aus einem Aquarium,
- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.


Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen    zur Hauptseite 



Bim pim v02.png

















Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Rohrbruchschaden, Überlauf, Rückstau, Leitungswasser, Leitungswasserschaden, Abwasser, Abwasserschaden