Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(17 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


Nach den  Musterbedingungen des Verbandes für Rechtsschutzversicherungen, ARB 2010 ist der Beratungsrtechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />


- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br />
<big>'''Beratungsrechtsschutz'''</big>: Nach den  Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />
 
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br />
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz<br />
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige<br />


Bei diesen Versicherungsformen steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam:
Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. Die Erstattungssummen sind oftmals begrenzt.<br />
Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils
Der Rechtsschutz greift jedoch nicht bei präventiven Beratungen über Rechtsfolgen oder wenn sich nur die wirtschaftliche Situation des Versicherungsnehmers ändert. Eine Beratung ist nur durch einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Juristen möglich. Kein Rechtsschutzanspruch besteht, wenn die Tätigkeit über die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft hinausgeht, d.h. wenn der Anwalt oder Notar in mündlichen oder schriftlichen Kontakt mit der Konfliktpartei treten soll.


⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.


Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br />
Beispiel Erbrecht: Testamentsanfechtung, Pflichtanteilseinklage, Erbschaftsannahme wie auch Erbschaftsausschlagung.<br />




[[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung|Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]


< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]


<center>{{BimpimV02}}


<center>{{BimpimV02}}




Zeile 61: Zeile 62:




Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherungen, Privatrechtsschutz


-.-.-.-
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 1. März 2022, 11:32 Uhr


Beratungsrechtsschutz: Nach den Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.

- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Auf den Gebieten des Familien- wie auch des Erbrechts werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. Die Erstattungssummen sind oftmals begrenzt.

⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.

Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Beispiel Erbrecht: Testamentsanfechtung, Pflichtanteilseinklage, Erbschaftsannahme wie auch Erbschaftsausschlagung.


Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen                                  zur Hauptseite 


Bim pim v02.png





















Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherungen, Privatrechtsschutz