Ombudsmann für Versicherungen, Schlichtungsstelle: Unterschied zwischen den Versionen
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⚠️ Ansprüche aus einem Kranken-, Pflege- oder Kreditversicherungsvertrag werden nicht behandelt. Beschwerden zur privaten Krankenversicherung (PKV) und privaten Pflegeversicherung, ist der PKV-Ombudsmann zuständig. | ⚠️ Ansprüche aus einem Kranken-, Pflege- oder Kreditversicherungsvertrag werden nicht behandelt. Beschwerden zur privaten Krankenversicherung (PKV) und privaten Pflegeversicherung, ist der PKV-Ombudsmann zuständig. | ||
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Aktuelle Version vom 1. Februar 2022, 13:21 Uhr
Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle. Sie arbeitet unabhängig und für den Versicherungsnehmer kostenfrei. Entscheidungen der Versicherer/Gesellschaften werden überprüft. Der Versicherungsombudsmann kann bis 10.000 Euro eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung treffen. Für den Versicherungsnehmer ist die Entscheidung nicht verbindlich. Bis zu 100.000 Euro kann der Ombudsmann eine Empfehlung aussprechen.
⚠️ Ansprüche aus einem Kranken-, Pflege- oder Kreditversicherungsvertrag werden nicht behandelt. Beschwerden zur privaten Krankenversicherung (PKV) und privaten Pflegeversicherung, ist der PKV-Ombudsmann zuständig.
Mitglieder der Schlichtungsstelle sind die Versicherungsunternehmen sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Versicherungsombudsmann e. V.
vertreten durch den Vorstand
Dr. Wolfgang Weiler, Vorsitzender des Vorstands
Dr. Horst Hiort, Geschäftsführer
Leipziger Straße 121
D 10117 Berlin
Postfach 08 06 32
D 10006 Berlin
Telefon: +49 30 20 60 58 - 0
E-Mail: info@versicherungsombudsmann.de
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 95/20789
Siehe auch:
Krankenversicherung private, Ombudsmann
Schlichtungsstellen / Streitbeilegungsstellen der EU
Ämter / Ministerien / Verbände / Vereine
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