Schlichtungsstellen / Streitbeilegungsstellen

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Die europäische Kommission (EU) stellt ein Internetportal zur online Streitbeilegung zur Verfügung. Die auf diesem Portal aufgeführten Streitbeilegungsstellen bieten alle außergerichtliche Verfahren an.

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  • Der Zweck dieses Portals
Die EU hat dieses Portal eingerichtet, um unzufriedenen Kunden zu helfen. Bei Beschwerden über Waren oder Dienstleistungen, die Sie über das Internet gekauft haben, können Sie hier eine neutrale Streitbeilegungsstelle finden, um zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen. In einigen Ländern sind die Händler befugt, Beschwerden gegen Verbraucher einzureichen. Trifft dies auf Ihr Land zu, können Sie als Händler diesen Dienst für eine Beschwerde gegen einen Verbraucher nutzen. Alle auf diesem Portal aufgeführten Streitbeilegungsstellen wurden von der EU überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen genügen und bei den nationalen Behörden registriert sind.


  • Die registrierten Streitbeilegungsstellen.
Das Portal liegt in allen 23 EU-Amtssprachen vor. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Dienste nutzen können.Die alternative Streitbeilegung, wenn es bei einem Kauf zu Problemen kommt, haben Sie die Möglichkeit, die Angelegenheit gütlich beizulegen, statt sie vor Gericht zu bringen. Dies wird als alternative Streitbeilegung bezeichnet. Dazu zählen alle Möglichkeiten der außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen. In der Regel schalten Sie eine neutrale Stelle ein, die als Vermittler zwischen Ihnen und dem Händler, über den Sie sich beschweren möchten, fungiert. Der Vermittler kann eine Lösung für Ihren Fall vorschlagen, Ihnen und der Gegenpartei eine bestimmte Lösung verbindlich vorgeben oder Sie beide einfach zusammenbringen, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Möglicherweise ist Ihnen die alternative Streitbeilegung als „Mediation“ oder „Schlichtung“ bekannt, die von einem „Ombudsmann“ oder einer „Schlichtungsstelle“ herbeigeführt wird. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren ist die alternative Streitbeilegung in der Regel kostengünstiger, mit weniger Formalitäten verbunden und dadurch auch schneller.


  • Die online-Streitbeilegung
Wenn Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Kauf nicht vor Gericht beilegen möchten, ist vielleicht die Online-Streitbeilegung eine Möglichkeit, zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
Über das Portal können Sie und der Händler, über den Sie sich beschweren möchten, eine Streitbeilegungsstelle finden, mit deren Hilfe Sie den gesamten Prozess bis zur Lösungsfindung durchlaufen können. Wichtig: Sie können dieses System nur nutzen, wenn es sich bei Ihrer Beschwerde um einen Online-Kauf handelt.
Quelle: Auszug aus der Seite der EU Kommission


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