Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Beratungsrechtsschutz'''<big>Großer Text</big>: Nach den  Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />
<big>'''Beratungsrechtsschutz'''</big>: Nach den  Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />


- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige<br />
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Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherungen, Privatrechtsschutz
 
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Aktuelle Version vom 1. März 2022, 11:32 Uhr


Beratungsrechtsschutz: Nach den Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.

- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Auf den Gebieten des Familien- wie auch des Erbrechts werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. Die Erstattungssummen sind oftmals begrenzt.

⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.

Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Beispiel Erbrecht: Testamentsanfechtung, Pflichtanteilseinklage, Erbschaftsannahme wie auch Erbschaftsausschlagung.


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