Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Pferdehaftpflichtversicherung / Ponyhaftpflichtversicherung / Pferdehalterhaftpflichtversicherung</big>'''


'''<big>Pferdehaftpflichtversicherung</big>'''


*'''Luxustier oder Nutztier'''<br>
*'''Luxustier oder Nutztier, hiervon hängt der Haftungsumfang ab'''.<br />
:hiervon hängt der Haftungsumfang der Pferdeversicherung ab.<br />
:Da die meisten Pferdebesitzer und Ponybesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), '''haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig''' für durch das Tier verursachte Schäden. ⚠️ '''Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.'''
:Da die meisten Pferdebesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig für durch das Tier verursachte Schäden. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.




*'''Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Pferdenutzung'''<br>
* '''Haftung aus vermutetem Verschulden'''<br>
:⚠️ Der Besitzer haftet '''<ins>verschuldensunabhängig</ins>'''. Der Pferdehalter haftet für die von seinem Pferd ausgehende „typische Tiergefahr“, dies ist durch $ 833 BGB geregelt. '''Er haftet für alle Schaden die durch sein Pferd entstehen und dies auch ohne eigenes Verschulden.'''  Hintergrund ist, dass der Tierhalter in den Augen des Gesetzgebers allein durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen soll.<br />
:Bei Haltern von '''Nutztieren''' gilt die Haftung aus vermutetem Verschulden. Es wird generell davon ausgegangen, dass ein Verschulden und daher Schadenersatzpflicht vorliegt. Weist der vermutete Schädiger nach, dass kein Verschulden vorliegt, entfällt die Haftung.




*'''allgemeine Leistungen des Pferdehaftpflichtversicherers '''
 
*'''Unterscheidung Pferdeeigentümer und Pferdehüter'''<br>
: ⚠️ ''' Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer ist und dem Pferdehüter zu unterscheiden,''' <ins>letztere  benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.</ins><br />
 
 
*'''Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Pferdenutzung '''<br>
:⚠️ Der Besitzer haftet '''<ins>verschuldensunabhängig</ins>'''. Der Pferdehalter haftet für die von seinem Pferd ausgehende „typische Tiergefahr“, dies ist durch $ 833 BGB geregelt. '''Er haftet für alle Schäden die durch sein Pferd entstehen und dies auch ohne eigenes Verschulden.'''  Hintergrund ist, dass der Tierhalter dem Gesetzgeber nach,  durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen hat..<br />
 
 
*'''allgemeine Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung / Ponyhaftpflichtversicherung'''


:Der Versicherer sorgt für den finanziellen '''Ausgleich von berechtigten Forderungen'''. Vorab '''prüft''' der Versicherer ob die Ansprüche berechtigt sind und '''wehrt diese ab''', wenn sie nicht berechtigt sind. (passiver Rechtsschutz).
:Der Versicherer sorgt für den finanziellen '''Ausgleich von berechtigten Forderungen'''. Vorab '''prüft''' der Versicherer ob die Ansprüche berechtigt sind und '''wehrt diese ab''', wenn sie nicht berechtigt sind. (passiver Rechtsschutz).
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:und '''Vermögen'''sschäden.  
:und '''Vermögen'''sschäden.  


:Ansprüche dritter Personen, denen der Pferdehalter das Pferd '''gelegentlich u. unentgeltlich als Fremd-, Gastreiter'''  zur Verfügung stellt, sind mitversichert, nicht aber das Risiko einer Reitbeteiligung.<br />
:Ansprüche dritter Personen, denen der Pferdehalter das Pferd '''gelegentlich u. unentgeltlich als Fremd-, Gastreiter'''  zur Verfügung stellt, sind mitversichert, '''nicht aber das Risiko einer Reitbeteiligung.'''<br />




*'''Versicherungssummen'''<br>
*'''Versicherungssummen'''<br>
:Schäden durch Pferde sind häufig äusserst kostenträchtig. Personenschäden liegen schnell im 5-stelligen Bereich. Um laufenden Rentenansprüche eines  Geschädigten auch nachkommen zu können, sind Deckung über eine Million ratsam, erforderlich.
:Schäden durch Pferde sind häufig äusserst kostenträchtig. Personenschäden liegen schnell im 5-stelligen Bereich. Um laufenden Rentenansprüche eines  Geschädigten auch nachkommen zu können, sind Deckung über eine '''Million und auch höher ratsam''', erforderlich.




*'''Eigenschäden'''<br>
*'''Eigenschäden'''<br>
:die der Pferdehalter / Pferdeeigentümer erfährt '''sind nicht versichert'''. ⚠️   '''Die Haftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung <ins>nur an dritte Geschädigte</ins>, nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst'''.<br />
:die der Pferdehalter / Pferdeeigentümer erfährt '''sind nicht versichert'''. ⚠️ '''Die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung <ins> nur an dritte Geschädigte</ins> (für Fremdschäden), nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst'''.<br />




⚠️ ''' Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer ist und dem Pferdehüter zu unterscheiden,''' letztere  benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.<br />


 
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:'''Siehe auch'''


:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Beiträge ]]<br />
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:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gnadenbrotpferd]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gnadenbrotpferd]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Halter des Pferdes]]  <br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Kutsch- und Schlittenfahrten ]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Kutsch- und Schlittenfahrten ]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Leistungen ]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Leistungen ]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden ]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden ]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Ponyhaftpflichtversicherung]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung  ]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung  ]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele]]<br />
:[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele]]<br />
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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
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D - 82211 Herrsching<br />
D - 82211 Herrsching<br />


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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08105 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br>   
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br>   
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>  
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>  
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'''Kundenservice<br />'''
'''Kontakt Kundenservice<br />'''
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH. <br>
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH. <br>
Telefon: 089 904299 716<br>
Telefon: 089 904299 716<br>
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mailto: service@versicherungsvergleich.de<br>
mailto: service@versicherungsvergleich.de<br>
whatsApp: 0176 / 344 800 87<br>
whatsApp: 0176 / 344 800 87<br>
'''Datenschutzbeauftragter<br />'''
IITR Datenschutz GmbH<br>
Marienplatz 2<br>
D 80331 München<br>




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Pferdehaftpflicht, Pferdehaftpflichtversicherung, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
Pferdehaftpflicht, Ponyhaftpflicht, Pferdehaftpflichtversicherung, Pferdehalterhaftpflicht, Ponyhalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht


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Aktuelle Version vom 25. Mai 2023, 07:47 Uhr

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Pferdehaftpflichtversicherung / Ponyhaftpflichtversicherung / Pferdehalterhaftpflichtversicherung


  • Luxustier oder Nutztier, hiervon hängt der Haftungsumfang ab.
Da die meisten Pferdebesitzer und Ponybesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig für durch das Tier verursachte Schäden. ⚠️ Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.


  • Haftung aus vermutetem Verschulden
Bei Haltern von Nutztieren gilt die Haftung aus vermutetem Verschulden. Es wird generell davon ausgegangen, dass ein Verschulden und daher Schadenersatzpflicht vorliegt. Weist der vermutete Schädiger nach, dass kein Verschulden vorliegt, entfällt die Haftung.


  • Unterscheidung Pferdeeigentümer und Pferdehüter
⚠️ Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer ist und dem Pferdehüter zu unterscheiden, letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.


  • Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Pferdenutzung
⚠️ Der Besitzer haftet verschuldensunabhängig. Der Pferdehalter haftet für die von seinem Pferd ausgehende „typische Tiergefahr“, dies ist durch $ 833 BGB geregelt. Er haftet für alle Schäden die durch sein Pferd entstehen und dies auch ohne eigenes Verschulden. Hintergrund ist, dass der Tierhalter dem Gesetzgeber nach, durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen hat..


  • allgemeine Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung / Ponyhaftpflichtversicherung
Der Versicherer sorgt für den finanziellen Ausgleich von berechtigten Forderungen. Vorab prüft der Versicherer ob die Ansprüche berechtigt sind und wehrt diese ab, wenn sie nicht berechtigt sind. (passiver Rechtsschutz).
Finanzieller Ausgleich, Leistungen erfolgen für:
Personenschäden,
Sachschäden,
und Vermögensschäden.
Ansprüche dritter Personen, denen der Pferdehalter das Pferd gelegentlich u. unentgeltlich als Fremd-, Gastreiter zur Verfügung stellt, sind mitversichert, nicht aber das Risiko einer Reitbeteiligung.


  • Versicherungssummen
Schäden durch Pferde sind häufig äusserst kostenträchtig. Personenschäden liegen schnell im 5-stelligen Bereich. Um laufenden Rentenansprüche eines Geschädigten auch nachkommen zu können, sind Deckung über eine Million und auch höher ratsam, erforderlich.


  • Eigenschäden
die der Pferdehalter / Pferdeeigentümer erfährt sind nicht versichert. ⚠️ Die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt die Entschädigung nur an dritte Geschädigte (für Fremdschäden), nicht an den Versicherungsnehmer oder das Unternehmen selbst.


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Siehe auch
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Beiträge
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, fall of hammer Versicherung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gefährdungshaftung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gnadenbrotpferd
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Halter des Pferdes
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Kutsch- und Schlittenfahrten
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Leistungen
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Ponyhaftpflichtversicherung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, verschuldensunabhängige Haftung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Versicherungssumme
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Urteile
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, örtlicher Geltungsbereich


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D - 82211 Herrsching


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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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