Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gefährdungshaftung
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Pferdehaftpflichtversicherung
Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Pferdehalter für die Gefahren, die von dem Pferdl ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 833 - Luxustier.
Ausnahme von der Gefährdungshaftung
Dient das Pferd dem Beruf und ist für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt, kann der Tierhalter nach der § 833, 2 BGB Schadenersatzforderungen Dritter begegnen indem er nachweist, dass die erforderliche Beaufsichtigung sorgfältig erfolgte und der geltend gemachte Schaden auch bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten nicht zu verhindern gewesen wäre.
Einträge Pferdeversicherung anzeigen Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungen zur Hauptseite zum Seitenanfang
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Kontakt Kundenservice
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH.
Telefon: 089 904299 716
Telefax: 089 904299 799
mailto: service@versicherungsvergleich.de
whatsApp: 0176 / 344 800 87
Haftung, Haftung ohne Verschulden, Haftung des Pferdehalters