Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Berufshaftpflichtversicherung<br />
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Die Berufshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (überwiegend beratende Berufe) wie für Rechtsanwälte, Notare, Mediziner, Architekten, Ingenieure, Treuhänder, Dolmetscher, Steuerberater und viele weitere Freiberufler verpflichtend. Zur Berufsausübung ist der Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung tritt nur für Vermögensschäden ein, Sach- und Personenschäden sind nicht Gegenstand des Schutzes.