Kfz Versicherung, Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig. | Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig. | ||
'''Verlust und der Diebstahl''' der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. | |||
Verlust und der Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. | |||
Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich. | Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich. | ||
Version vom 14. Mai 2017, 08:34 Uhr
Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein. Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig. Verlust und der Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich.
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