Kfz Versicherung, Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief

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Seit 2005 ersetzt die Kfz Zulassungsbescheinigung, Teil I, den Fahrzeugschein. Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief. Die Kfz Zulassungsbescheinigung ist bei der Kfz Neu- und Ummeldung notwendig.


Die wichtigsten Einträge, Angaben in der Zulassungsbescheinigung sind: Amtliches Kennzeichen, Anzahl Vorbesitzer, Datum Erstzulassung, Name, Anschrift des Inhabers der Zulassungsbescheinigung, sämtliche Angaben Kfz: Typ, die Marke, die Farbe, die Fahrgestellnummer, der Hubraum, die Nennleistung in PS und KW, Art des Kraftstoffs und weiteres.

Verlust und der Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden. Die Zulassungsbehörde unterrichtet das Kraftfahrt Bundesamt (KBA). Das KBA leitet das sogenannte "Aufbietungsverfahren" ein. D.h. nach einer Frist, i.d.R. 3 Wochen, ist eine Neuausstellung der Papiere möglich.




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Schlagwort: Kfz Zulassung, Neuausstellung Kfz Dokumente .-.-.-.