Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte. | |||
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Version vom 27. Juli 2017, 09:06 Uhr
Die Definition des Versicherungsfalls wird im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.
Beispiele:
Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis
Architektenhaftpflicht: Planungsfehler
Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes
Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.
👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung
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