Krankenversicherung gesetzliche, Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder Krankenkasse ist es möglich einen individuellen und einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Krankenkasse. Für die Kassenmitglieder besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Einführung und Erhöhung des Zusatzbeitrages. Aufgrund der Wettbewerbssituation unter den Krankenkassen sind diese bestrebt den Zusatzbeitrag so gering als notwendig zu veranschlagen. | |||
Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz]] <br /> | Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz]] <br /> |
Version vom 30. November 2017, 08:49 Uhr
Der Gesundheitsfonds wurde im Jahr 2009 eingeführt. Für alle gesetzliche Krankenkassen gilt seither ein gleicher einheitlicher Beitragssatz der "allgemeine Beitragssatz". Dieser Beitragssatz beträgt im Jahr XXX XXX Die eingenommenen Beiträge werden dem Gesundheitsfonds zugeführt. Hinzu kommt noch der Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Aus dem Gesundheitsfonds werden die einzelnen Krankenkassen bedient.
Die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung wird vierteljährlich im vorläufigen Finanzergebnis und einmal jährlich im endgültigen Jahresrechnungsergebnis erfasst. Diese aktuellen Finanzergebnisse werden durch entsprechende Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht.
Aufgrund der Finanzergebnisse erhalten die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale je Versicherten zur Deckung der standardisierten Leistungsausgaben. Zusätzlich zur Grundpauschale werden entsprechende Zuschläge bzw. Abschläge vorgenommen, die das Alter, das Geschlecht sowie die Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Folglich erhalten Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten entsprechend mehr finanzielle Mittel.
Somit wird sichergestellt, dass die Krankenkassen mit vielen chronisch kranken Mitgliedern keinem Wettbewerbsnachteil unterliegen.
Jeder Krankenkasse ist es möglich einen individuellen und einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Krankenkasse. Für die Kassenmitglieder besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Einführung und Erhöhung des Zusatzbeitrages. Aufgrund der Wettbewerbssituation unter den Krankenkassen sind diese bestrebt den Zusatzbeitrag so gering als notwendig zu veranschlagen.
Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz
Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Bundeszuschuss
Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag
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Schlagwort: Gesundheitsfonds
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