Obhutsschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein. | Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein. | ||
Schlagwort: Obhutsschäden, Verwhrungsschaden, Verwahrungsschäden<br /> | |||
Version vom 15. Mai 2020, 11:17 Uhr
Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein.
Schlagwort: Obhutsschäden, Verwhrungsschaden, Verwahrungsschäden
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