Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach den  Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />
Nach den  Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz  in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.<br />
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Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet.  
Auf den Gebieten des '''Familien- wie auch des Erbrechts''' werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet.  
Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.


Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br />
Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br />


Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils<br />
Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils<br />
Der Rechtsschutz greift jedoch nicht bei präventiven Beratungen über Rechtsfolgen oder wenn sich nur die wirtschaftliche Situation des Versicherungsnehmers ändert. Eine Beratung ist nur durch einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Juristen möglich. Kein Rechtsschutzanspruch besteht, wenn die Tätigkeit über die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft hinausgeht, d.h. wenn der Anwalt oder Notar in mündlichen oder schriftlichen Kontakt mit der Konfliktpartei treten soll.





Version vom 11. November 2020, 12:05 Uhr

Nach den Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.

- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Auf den Gebieten des Familien- wie auch des Erbrechts werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.

Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten

Beispiel Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils


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