Mehrfachversicherung / Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. | Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. <br /> | ||
* '''Eheschließung''' und Doppelversicherung<br /> | * '''Eheschließung''' und Doppelversicherung<br /> |
Version vom 14. Februar 2021, 09:21 Uhr
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- Zahlung im Schadenfall
Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt.
- Eheschließung und Doppelversicherung
Diese Versicherungen können zusammenlegt oder als Partnertarif weitergeführt werden.
- Hausratversicherung,
- Haftpflichtversicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Auslandskrankenversicherung,
- Kfz-Versicherung.
Schlagwort:
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