Versicherungsfall, Leistungsfall, Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. September 2016, 10:23 Uhr
§ 100 VVG, hiernach ist die Definition des Versicherungsfalls im Versicherungsvertrag frei vereinbart. So unterscheidet sich die Definition von Versicherungssparte zu Versicherungssparte.
Beispiele: Allgemeine Haftpflicht: Schadenereignis Architektenhaftpflicht: Planungsfehler Produkthaftpflicht: Inverkehrbringen eines Produktes Umwelthaftpflicht: erstmalige Feststellung des Schadens
Der Eintritt des Versicherungsfalls ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern keine Leistungfreiheit durch Pflichtverletzungen des VN (z.B. Obliegenheitsverletzung) vorliegt.
Siehe auch: Obliegenheitsverletzung
Schlagwort: Versicherungsfall, Leistungsfreiheit, Pflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung