Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Krankenversicherung - nach § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht für''' <br />
* '''Krankenversicherung - nach § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht für''' <br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze <br />
:- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,<br />
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung ausüben<br />
:- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,<br />
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten<br />
:- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,<br />
:- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III<br />
:- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,<br />
:- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen<br />
:- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,<br />
:- Künstler und Publizisten<br />
:- Künstler und Publizisten,<br />
:- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br />
:- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind<br />



Version vom 10. August 2021, 07:38 Uhr

Bei der Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben ist.
Hierbei wird in staatliche und privatrechtliche Versicherungssysteme unterschieden.

Als Beispiel steht die Kfz-Haftpflichtversicherung (privat) sowie die Sozialversicherung (gesetzlich) mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.


Pflichtversicherungen, staatlich

  • Krankenversicherung - nach § 5 SGB V besteht Versicherungspflicht für
- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze ,
- Studenten, Auszubildende, Praktikanten, mit unentgeltlicher beruflichen Tätigkeit gem. Studienordnung,
- Rentner mit entsprechenden Vorversicherungszeiten,
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach SGB III,
- Unternehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie deren Familienangehörigen,
- Künstler und Publizisten,
- Personen ohne Anspruch auf Absicherung im Krankenheitsfall, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren oder dieser zuzuordnen sind


  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung


  • Pflichtversicherungen, privatrechtlich

- Krankenversicherung

Personengruppen der gesetzlichen Krankenversicherung



- KFZ Haftpflichtversicherung
- Motorradhaftpflichtversicherung
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Multikopterversicherung - Drohnenversicherung
- Bauhelferversicherung
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Transportversicherung
- Insolvenzversicherung






Die BaFin stellt eine ausführliche Information bereit: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_li_vu_vers_mit_avbpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4


Siehe auch:
Annahmezwang


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Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Versicherungspflicht, Hundepflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung
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