Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 16: Zeile 16:




  [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung|Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 1. März 2022, 11:29 Uhr

Nach den Musterbedingungen des Verbandes, ARB 2010, für Rechtsschutzversicherungen, ist der Beratungsrtechtsschutz in den folgenden Tarifkombinationen enthalten.

- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Auf den Gebieten des Familien- wie auch des Erbrechts werden die Kosten für eine mündliche und/oder schriftliche Auskunft durch den Anwalt oder Notar erstattet. Die Erstattungssummen sind oftmals begrenzt.

⚠️ Die Beratung ist nur durch einen in der BRD zugelassenen Anwalt möglich.

Beispiel Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Beispiel Erbrecht: Testamentsanfechtung, Pflichtanteilseinklage, Erbschaftsannahme wie auch Erbschaftsausschlagung.


Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen                                  zur Hauptseite 


Bim pim v02.png





















-.-.-.-