Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
Der Bauherr ist verpflichtet seine Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.


Ergänzend, da die gesetzliche Bauhelferversicherung nur geringen Schutz bietet und das Risiko auf Baustellen sehr hoch ist , ist der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung, mit moderaten Beiträgen, ratsam.


Hier geht es zur privaten Bauhelferversicherung https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| ''' Ergänzend, da die gesetzliche Bauhelferversicherung nur geringen Schutz bietet und das Risiko auf Baustellen sehr hoch ist , ist der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung, mit moderaten Beiträgen, ratsam. Hier geht es zur privaten Bauhelferversicherung https://www.versicherungsvergleich.de/bauhelferversicherung
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