Betreuungsverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Betreuungsverfügung darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.
Die Betreuungsverfügung darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.


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Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br />
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Version vom 12. Februar 2018, 06:40 Uhr

Die Betreuungsverfügung darf nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.

👁 Siehe auch: Vorsorgeverfügungen
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