Patientenverfügung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
👁 Siehe auch: [[ | 👁 Siehe auch: [[Vorsorgeverfügungen]]<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[Zentrales Vorsorgeregister]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Zentrales Vorsorgeregister]]<br /> | ||
► [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br /> | ► [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br /> | ||
Schlagwort: | Schlagwort: Vorsorgeverfügung<br /> | ||
Version vom 17. Februar 2018, 07:52 Uhr
Die Patientenverfügung regelt welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Erforderlich ist die Patientenverfügung wenn Sie nach einem Unfall oder Krankheit Ihren Willen nicht mehr äussern können.
Diese Verfügung muss von den Ärzten eingehalten bzw. umgesetzt werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein.
⚠️ Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen sich, sie gehören zusammen!
⚠️ Lassen Sie sich unbedingt bei der Verfassung der Patientenverfügung unterstützen, am besten ggf. durch einen Rechtsanwalt und auch Mediziner.
Aktualisieren Sie, etwa alle zwei Jahre die Patientenverfügung, auch mit Datum und Unterschrift.
Händigen Sie die Patientenverfügung Ihrem Hausarzt wie auch ihren Angehörigen aus und hinterlegen Sie im Zentralen Vorsorgeregister Ihre Verfügung .
👁 Siehe auch: Vorsorgeverfügungen
👁 Siehe auch: Zentrales Vorsorgeregister
► zu meinen Verträgen / bimpim
Schlagwort: Vorsorgeverfügung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-