Erbfolge: Unterschied zwischen den Versionen
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- Vorweggenommene Erbfolge – Vererben zu Lebzeiten | - Vorweggenommene Erbfolge – Vererben zu Lebzeiten | ||
Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben zukommen zu lassen. | Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben zukommen zu lassen.<br /> | ||
- Gewillkürte Erbfolge – ererben mit Testament/Erbvertrag | - Gewillkürte Erbfolge – ererben mit Testament/Erbvertrag | ||
Der Erblasser erstellt ein Testament und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll. | Der Erblasser erstellt ein Testament und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll. <br /> | ||
- Gesetzliche Erbfolge – Vererben ohne Testament/Erbvertrag | - Gesetzliche Erbfolge – Vererben ohne Testament/Erbvertrag |
Version vom 24. April 2018, 08:52 Uhr
Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt.
Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend.
Mit dem Testament wird das gesetzliche Erbrecht außer Kraft gesetzt. Ausnahme sind Anteile nach dem Pflichtteilsrecht.
- Die Arten der Erbfolge.
- Vorweggenommene Erbfolge – Vererben zu Lebzeiten
Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben zukommen zu lassen.
- Gewillkürte Erbfolge – ererben mit Testament/Erbvertrag
Der Erblasser erstellt ein Testament und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll.
- Gesetzliche Erbfolge – Vererben ohne Testament/Erbvertrag
Wurde kein Testament erstellt, greift die gesetzliche Erbfolge.
👁 Siehe auch: Testament
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuer / Freibeträge
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuerversicherung
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