Erbschaftssteuerversicherung
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Bei grösseren Vermögen, führt die Erbschaftssteuer, beim plötzlichen frühzeitigem Ableben des Erblassers, sehr häufig zur Aufgabe des Unternehmens oder zur Veräusserung von Immobilien oder auch anderen Werten. Dies lässt sich durch den Abschluss einer Erbschaftssteuer- Risikoversicherung auffangen.
Auf den Tod des Erblassers wird eine Risikoversicherung abgeschlossen. Mit der fälligen Summe können die Erben dann ausgezahlt werden.
Diese Form der Absicherung wird auch sehr oft von Geschäftspartnern genutzt. Hier empfiehlt es sich eine Risikoversicherung auf verbundene Leben den Vorzug zu geben. Es steht im Fall des Ablebens eines Geschäftspartners, die fällige Summe dem überlebenden Partner zur Auszahlung an die Erben des Verstorbenen zur Verfügung.
Siehe auch
Testament
Erbschaftssteuer / Freibeträge
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Erben, Nachlass, Nachlassverfügung, Erbschaft