Erbschaftssteuer / Freibeträge: Unterschied zwischen den Versionen
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! Personen und Steuerklasse !! geltende Freibeträge | |||
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| Ehegatte und eingetragener Lebenspartner || 500.000 € | |||
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| Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern || 400.000 € | |||
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geltende | | Enkel und Kinder von Stiefkindern || 200.000 € | ||
Freibeträge | |- | ||
| weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) || 100.000 € | |||
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| Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) || 20.000 € | |||
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| Personen der Steuerklasse III || 20.000 € | |||
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Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen. | Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen. |
Version vom 2. Mai 2018, 08:11 Uhr
Personen und Steuerklasse | geltende Freibeträge |
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Ehegatte und eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern | 400.000 € |
Enkel und Kinder von Stiefkindern | 200.000 € |
weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) | 100.000 € |
Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) | 20.000 € |
Personen der Steuerklasse III | 20.000 € |
Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen.
👁 Siehe auch: Erbfolge
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuer
👁 Siehe auch: [[ ]]
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuerversicherung
Schlagwort: Erbschaft, Nachlass, Nachlassverfügung
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