Erbschaftssteuer / Freibeträge: Unterschied zwischen den Versionen
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| Ehegatte und eingetragener Lebenspartner || style="text-align:right"|500.000 € | | Ehegatte und eingetragener Lebenspartner || style="text-align:right"| 500.000 € | ||
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| Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern || 400.000 € | | Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern || style="text-align:right"| 400.000 € | ||
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| Enkel und Kinder von Stiefkindern || 200.000 € | | Enkel und Kinder von Stiefkindern || style="text-align:right"| 200.000 € | ||
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| weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) || 100.000 € | | weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) || style="text-align:right"| 100.000 € | ||
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| Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) || 20.000 € | | Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) || style="text-align:right"| 20.000 € | ||
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| Personen der Steuerklasse III || 20.000 € | | Personen der Steuerklasse III || style="text-align:right"| 20.000 € | ||
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Version vom 2. Mai 2018, 08:20 Uhr
Personen und Steuerklasse | geltende Freibeträge |
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Ehegatte und eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern | 400.000 € |
Enkel und Kinder von Stiefkindern | 200.000 € |
weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) | 100.000 € |
Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) | 20.000 € |
Personen der Steuerklasse III | 20.000 € |
Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen.
👁 Siehe auch: Erbfolge
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuer
👁 Siehe auch: [[ ]]
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuerversicherung
Schlagwort: Erbschaft, Nachlass, Nachlassverfügung
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