Obhutsschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein. | Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein. | ||
Schlagwort: Obhutsschäden, | Schlagwort: Obhutsschäden, Verwahrungsschaden, Verwahrungsschäden<br /> | ||
Version vom 15. Mai 2020, 11:18 Uhr
Unter einem Obhutsschaden versteht man einen Schaden an fremden Eigentum, beweglichen Sachen, die sich in der Verwahrung/Obhut aufgrund der versicherten Tätigkeit, des Versicherungsnehmers befinden. Die Sachen können gemietet, gepachtet, geleast, oder auch geliehen sein.
Schlagwort: Obhutsschäden, Verwahrungsschaden, Verwahrungsschäden
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-