Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird '''in etlichen Versicherungssparten | Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird '''in etlichen Versicherungssparten | ||
bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen'''. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend). | |||
⚠️ Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit, ist für den VN besonders vorteilhaft.<br /> | ⚠️ Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit, ist für den VN besonders vorteilhaft.<br /> |
Version vom 17. Juni 2020, 13:25 Uhr
Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird in etlichen Versicherungssparten bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend).
⚠️ Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei vorliegender Fahrlässigkeit, ist für den VN besonders vorteilhaft.
👁 Siehe auch: Verschuldensformen
Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit
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