Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit

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Fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, im besonderen bei grober Fahrlässigkeit, wird in etlichen Versicherungssparten bedingungsgemäss zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dies betrifft beispielsweise die Sparten Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (nicht abschließend).

⚠️ Der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der Leistungsfreiheit, bei einer vorliegenden Fahrlässigkeit, ist für den VN besonders vorteilhaft.


Siehe auch:
Verschuldensformen


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Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Leistungsfreiheit
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