Mehrfachversicherung / Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Februar 2021, 09:27 Uhr
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- Zahlung im Schadenfall
Ist ein Risiko bei zwei Versicherern versichert, so haften beide Gesellschaften nach § 78 und § 421 BGB gesamtschuldnerisch. Beide Versicherer sind leistungspflichtig. Die Gesamtleistung beider Versicherer ist auf die tatsächliche Schadenhöhe begrenzt. Die Versicherer handeln ihre Leistungsqouten untereinander aus.
- Eheschließung
Diese Versicherungen können zusammenlegt oder als Partnertarif weitergeführt werden.
- Hausratversicherung,
- Haftpflichtversicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Auslandskrankenversicherung,
- Kfz-Versicherung.
- Vermögensvorteil
Wenn der Versicherungsnehmers, durch den Abschluss mehrere Versicherungen, einen Vermögensvorteil beabsichtigt, so sind beide Versicherer leistungsfrei.
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