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Version vom 15. Oktober 2021, 05:10 Uhr
Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt.
Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend.
Mit dem Testament wird das gesetzliche Erbrecht außer Kraft gesetzt. Ausnahme sind Anteile nach dem Pflichtteilsrecht.
- Die Arten der Erbfolge.
- Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben zukommen zu lassen.
- Gewillkürte Erbfolge
Der Erblasser erstellt ein Testament und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll.
- Gesetzliche Erbfolge
Wurde kein Testament erstellt, greift die gesetzliche Erbfolge.
Siehe auch:
Testament
Erbschaftssteuer / Freibeträge
Erbschaftssteuerversicherung
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