Erbschaftssteuer / Freibeträge

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XXX richten Tabelle einbauen Steuer- klasse

Personenkreis

geltende Freibeträge

I

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner

500.000 Euro

Kind (auch Adoptivkind und Stiefkind)

400.000 Euro

Enkelkind, das anstelle des Kindes/ Stiefkindes des Erblassers erbt, wenn dieses bereits gestorben ist

400.000 Euro

Enkelkind, Stiefenkelkind,

200.000 Euro

Urenkel und weitere Abkömmlinge

100.000 Euro

Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen

100.000 Euro

II.

Eltern und Großeltern bei Schenkungen

Geschwister (auch Halbgeschwister)

Nichte und Neffe

Stiefeltern

Schwiegereltern und Schwiegerkinder

geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft

20.000 Euro

III

Alle übrigen Erwerber

20.000 Euro

Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen.


👁 Siehe auch: Erbfolge
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuer
👁 Siehe auch: [[ ]]
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuerversicherung
Schlagwort: Erbschaft, Nachlass, Nachlassverfügung


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